Um auch in 2003 den vollen Werbungskostenabzug für die vermietete Immobilie zu erhalten, ist es notwendig, dass die Miete mindestens 75% der ortsüblichen Miete beträgt. Wird dieser Betrag nicht erreicht, so sind die Werbungskosten für die vermietete Immobile auch nur in diesem Verhältnis abzugsfähig.
Ab 2003 sind voraussichtlich alle privaten Wirtschaftsgüter der sog. Spekulationssteuer zu unterwerfen. Hierunter fallen z.B. private Sammlungen von Briefmarken und Münzen, Schmuck, Uhren und auch Teppichen. Die Spekulationsfrist ist weggefallen. Somit sind alle Gegenstände, die nicht dem täglichen Gebrauch dienen auf immer und ewig steuerlich verhaftet.
Schon ab 2002 sind das Kindergeld, der Kinderfreibetrag und der nunmehr einheitliche Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsfreibetrag eines Kindes angehoben worden.